Zwangsuntersuchung: € 2,10 per Überweisung

Ich fürchte, ich wiederhole mich. Vor einigen Tagen sagte ich bereits, ich beschmutze meinen Blog eigentlich nur ungern mit negativen Inhalten. Doch nun erscheint mir dies schon wieder notwendig. Es wurde nämlich wieder einmal eine Maßnahme für (bzw. wohl eher: gegen) Sexworker eingeführt, über die man nur den Kopf schütteln kann und über die es mir nicht möglich ist zu schweigen: In Wien müssen Sexworker jetzt für die in 6wöchigen Intervallen stattfindende Pflichtuntersuchung, damit sie legal arbeiten können, seit Anfang November per Überweisung zahlen.

Doch alles der Reihe nach, damit auch mit den bisherigen Gegebenheiten nicht Vertraute mithalten können. Bisher war das System so:

Sexworker müssen einen Termin über ein Onlinebuchungssystem buchen. Das ist schon mal eine erste Hürde, die sie der Ausbeutung ausliefert, denn: Findige “Geschäftsleute” (eine bessere Umschreibung fällt mir momentan leider nicht ein), zu deren Zusammenarbeit Sexarbeiterinnen in Österreich aufgrund  der Rechtslage vielfach gezwungen sind – vor allem in Bundesländern, wo von Bordellbetreibern unabhänige Sexarbeit illegalisiert ist –  sind auf die Idee gekommen, mit Wegwerf-Emailadressen eine große Anzahl an Terminen wegzubuchen, damit diese für Sexworker nicht mehr als verfügbar aufscheinen. Wenn eine Sexarbeiterin nun einen Termin braucht, muss sie mit diesen “Geschäftsleuten” erst mal geschäftlich “einig” werden (= zahlen). Dann wird der gebuchte Termin storniert und somit für die Sexarbeiterin frei, sodass sie ihn für sich buchen kann. Abhängigkeit und Ausbeutungsgefahr schon auf dieser ersten Stufe. 

Sobald diese Hürde geschafft ist, muss sie zusehen, einen negativen Covid-Test mitzuhaben und erhielt dann bisher am Schalter der Untersuchungsstelle (wo im Übrigen für jeden sichtbar ist: Wer dort aus- und eingeht, ist eine Hure) einen Zettel mit der Anweisung, ins nahegelegene Sozialamt zu gehen und dort die € 2,10 an der Kasse zu zahlen. Nach erfolgter Zahlung und Erhalt der Zahlungsbestätigung ging es zurück zur Untersuchungsstelle, wo sie sich zur Untersuchung anmelden konnte (Anmerkung: Bei der Untersuchung wird alle 6 Wochen ein Scheidenabstrich auf Gonnorrhoe und Chlamydien gemacht, und alle 3 Monate eine Blutabnahme auf HIV und Lues. Mehr wird hierbei NICHT untersucht! Es handelt sich um KEINE “Gesundenuntersuchung”, denn man bekommt KEINE Befunde und KEINE Behandlung. An manchen Bezirksverwaltungsbehörden wird das Blut auch ohne Rechtsgrundlage und ohne das Wissen der Untersuchten auf Schwangerschaft untersucht und bei Vorliegen einer solchen der Deckel nicht mehr ausgehändigt. Und das, obwohl das österreichische Gesetz KEIN Arbeitsverbot für Schwangere kennt. Sexworker sind somit der moralischen Beurteilung durch einzelne Mitarbeiter und somit der Behördenwillkür ausgeliefert, die mit nicht abgesprochenen Untersuchungen auch noch rechtswidrig handeln. Selbstbestimmung sieht anders aus). 

Doch zurück zu den aktuellen Geschehnissen: Still und heimlich und ohne dies mit den NGOs und Sexworkervertretungsorganisationen rückzubesprechen, wurde eine Änderung der Zahlungsmodalitäten eingeführt: Sexworker bekommen nun einen Erlagschein mit, um die € 2,10 binnen 14 Tagen per Überweisung zu bezahlen. Das ist aus folgenden Gründen untragbar:

Viele Frauen können aufgrund Stigmatisierung oder weil sie geheim und ohne Wissen der Angehörigen der Sexarbeit nachgehen, eine solche Zahlung nicht auf ihrem Konto sichtbar machen. Nicht jeder hat ein Konto, wo niemand reinsieht. Dazu muss man gar nicht prekär leben, diese Problematik haben auch viele meiner Kunden, die beispielsweise mein Honorar nicht per Überweisung bezahlen können, da sie ein gemeinsames Konto mit der Ehefrau besitzen, die ein Auge auf sämtliche Transaktionen hat. Eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Sexworkern hat kein Konto, und noch viel mehr haben kein österreichisches Konto. Es ist nun mal nicht jede High Class Escort, die es sich richten kann, wie sie es braucht. Für diese Frauen, die es sich richten können, wie sie es brauchen, sind all die diskriminierenden Gesetze, die uns vorgeblich schützen sollen, ja auch nicht gemacht. Aber die, für die sie eigentlich gedacht sind, geraten dadurch noch viel mehr unter die Räder. 

Wer die Gebühr nicht vom eigenen Konto selbst zahlen kann, muss entweder zur Post gehen und dort für die Überweisung von € 2,10 Spesen in Höhe von ca. € 5,- zahlen. Oder aber, es findet sich jemand, der bei der Bezahlung unterstützt. Na, wer wird das wohl wieder sein? Das ist wieder ein gefundenes Fressen für die “Geschäftsleute”, von denen ich weiter oben bereits geschrieben habe. Da werden noch ganz andere Gebühren für die Durchführung der Überweisung fällig werden. Sexarbeiterinnen geraten dadurch noch einmal mehr in die Gefahr von Abhängigkeit und Ausbeutung, wenn sie auf “Unterstützung” durch “Geschäftsleute” angewiesen sind! 

Es wird nun also eine zusätzliche HÜRDE eingebaut auf dem Weg zum Zugang zur legalen Sexarbeit. Das ist einfach nur zum Kopfschütteln. Man würde meinen, dass es im Interesse aller Beteiligten liegen sollte, diesen Zugang niederschwellig zu machen. Da dies nicht der Fall ist, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier eine zusätzliche Schikane eingeführt wird, um es nur ja so schwer wie irgend möglich zu machen. Man ist auch versucht zu denken, dass wohl wieder mal Schlagzeilen produziert werden sollen, über die “Befreiung” von “illegalen Prostituierten”? Denn deren Anzahl wird nun wohl gezwungenermaßen steigen, wenn man Sexworker aus der niederschwelligen Barzahlung ausschließt. Vielleicht sind ja schon ein paar Razzien geplant, und die Überweisungsnotwendigkeit war die boshafte Vorbereitung dafür?

Doch das ist vermutlich alles zu weit gedacht. Die Wahrheit ist wohl noch viel unerträglicher: Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit schlicht und ergreifend pure INKOMPETENZ der Verantwortlichen, die dazu führt, dass hier Regelungen eingeführt werden, die an der Lebens- und Arbeitsrealität von Sexworkern vollkommen vorbei gehen. In einem Anflug einer Idee von “Vereinfachung” der Abläufe wird einfach irgendetwas getan, ohne sich die Konsequenzen für die von der neuen Regelung Betroffenen bewusst zu machen. Vielleicht wurde auch unser (“wir” = www.sexworker.at) Anstoß aufgegriffen, dass es von den meisten Sexworkern als sehr diskriminierend erlebt wird, zwischen der Untersuchungsstelle und der Kassa des Sozialamtes für alle Anwesenden sichtbar zweimal hin- und hergehen zu müssen und sich so dem Outing im öffentlichen Raum auszusetzen. Wer weiß, vielleicht ist die neue Regelung ja ein Versuch, die Situation zu “verbessern”, doch in einer vollkommenen Verkennung der Lebens- und Arbeitsumstände wird die Situation noch unerträglicher. 

Es schließen sich auch noch ganz andere Fragen an: Was passiert, wenn die Gebühr nicht fristgerecht gezahlt wird? Dann muss eine Mahnung ergehen. Wo wird diese hingeschickt? An die Adresse des Bordells, wo die stationären Sexworker gemeldet sind? An die Privatadresse, wo die Mahnung in die Hände von Familienangehörigen gerät, vor denen die Betroffene die Sexarbeit geheimhalten wollte? An die Heimatadresse im Ausland, womit es für viele Sexworker wirklich gefährlich wird? Immerhin gibt es Staaten, wo man für Prostitution Arbeitslager oder Todesstrafe zu erwarten hat. Und das wegen € 2,10? Da die Polizei in diesem Bereich Kontrollbehörde ist, wird diese dann beauftragt, die Einzahlung zu ahnden? Stehen dann wieder Uniformierte vor der Tür, wie vor Jahren, als man von der Polizei zur Zwangsuntersuchung abgeholt wurde, wenn man unentschuldigt nicht erschien? (Ein Missstand, der durch die Arbeit von Sexworker.at abgestelllt wurde, by the way.) Werden dann Verfahren eingeleitet wegen € 2,10? In welchem Verhältnis stehen hierbei die verursachten Kosten? Wird bei Nichteinzahlung die Folgeuntersuchung 6 Wochen später untersagt oder der Deckel einbehalten? Kein Mensch weiß das, nichts wird hierzu kommuniziert. 

Die Geschehnisse rund um die Pflichtuntersuchung und die Verschlimmbesserung der Abläufe sind wieder mal ein glänzendes Beispiel dafür, was passiert, wenn Verantwortliche die Folgen ihrer Entscheidungen nicht abschätzen können, aber auch nicht mit den Betroffenen und deren Vertretungsorganisationen sprechen. Wir fordern daher die Verantwortlichen wieder einmal auf: 

Entscheiden Sie nichts ÜBER uns, sondern MIT uns. Sonst machen Sie sich genau dessen schuldig, was Sie doch eigentlich vorgeben, verhindern zu wollen: Sie liefern Sexworker der Ausbeutung, der Abhängigkeit, und allen damit einhergehenden Gefahren aus. Beenden Sie diesen unerträglichen Zustand, indem Sie uns miteinbeziehen. 

1 Kommentar
  1. Klaus K.
    Klaus K. sagte:

    Ich bin Diplom-Verwaltungswissenschaftler. Das vernünftig zu erklären, was da abgeht, ist eine Diplomarbeit wert. Aber ich fürchte, es wird dabei nur der Nachweis einer (weiteren) Schikane heraus kommen. Wahnsinn, was da passiert.

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